Förderung von Famulatur-Abschnitten
Gefördert werden Famulatur-Abschnitte, die in einer haus- oder fachärztlichen Arztpraxis oder in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten ärztlichen Praxis im Freistaat Thüringen absolviert werden. Der Zweck einer Famulatur ist es, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro Monat und kann für maximal zwei ambulante Famulaturen gewährt werden. Eine ambulante Famulatur in einer nicht vorgeschriebenen Praxis/Einrichtung (z. B. Rettungsdienststellen, Notaufnahme) kann nicht gefördert werden.
Die jeweilige Förderung wird auf Antrag gewährt, welcher vor Antritt der Famulatur gestellt werden muss. Ein eingereichter Antrag während/nach der Famulatur kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinie der Famulatur tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft.
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