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Kannst du dir eine Anstellung in einer Stiftungs-Praxis im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorstellen?

Entweder in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis oder für ca. 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Praxisübernahme.

Dann wird dich dieses Stellenangebot bestimmt interessieren:

https://jobs.springermedizin.de/preview/2--9416955c-69ca-4746-ad16-9e949bc4eb07

Förderung von Famulatur-Abschnitten

Gefördert werden Famulatur-Abschnitte, die in einer haus- oder fachärztlichen Arztpraxis oder in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten ärztlichen Praxis im Freistaat Thüringen absolviert werden. Der Zweck einer Famulatur ist es, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro Monat und kann für maximal zwei ambulante Famulaturen gewährt werden. Eine ambulante Famulatur in einer nicht vorgeschriebenen Praxis/Einrichtung (z. B. Rettungsdienststellen, Notaufnahme) kann nicht gefördert werden.

Die jeweilige Förderung wird auf Antrag gewährt, welcher vor Antritt der Famulatur gestellt werden muss. Ein eingereichter Antrag während/nach der Famulatur kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderrichtlinie der Famulatur tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft.

 

Aktuelle Veranstaltungen

Doctors Future Messe in Halle

Wir sind für euch auf der Doctors Future Messe in Halle und informieren euch über alles rund um die Förderungen im Medizinstudium, während der ...

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Ort: Halle (Details folgen)

Vorklinikerball 2023

Wir sind zusammen mit dem Ärztescout dieses Jahr wieder dabei! Kommt zu unserer Fotobox und macht den Moment zu eurer Erinnerung. Und denkt ...

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Ort: Sparkassenarena Jena

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