Die Niederlassungsformen |

Das klassische Bild der Niederlassung ist für uns immer noch die Einzelpraxis. Vielleicht schrecken gerade deshalb viele vor einer eigenen Praxis zurück, wenn sie daran denken, alle Aufgaben alleine bewältigen zu müssen. Das muss aber gar nicht sein. Es gibt insgesamt sechs verschiedene Formen sich niederzulassen und eine ganz spezielle von uns als Stiftung. Hier ist bestimmt für jeden etwas dabei.

1. Einzelpraxis

Das klassische Bild der Praxis ist, wie eben schon erwähnt, die Einzelpraxis. Hier baut man sich seine eigene Praxis in neuen Räumen auf oder übernimmt eine bestehende Praxis eines Arztes/einer Ärztin der/die in den Ruhestand gegangen ist. Bei einer eigenen Praxis bietet sich vor allem der Vorteil der individuelle Gestaltungsmöglichkeit und freien Einteilung der Arbeitsabläufe. Zusammen mit seinem Team führt man dann die Praxis. Auf sich alleine gestellt ist man deshalb aber nicht. Viele Ärztinnen und Ärzte bauen untereinander Netzwerke auf und beraten sich gegenseitig. So kann die Versorgung der Patienten zusätzlich verbessert werden.

2. Praxisgemeinschaft

Als Praxisgemeinschaft teilt man sich zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten Praxisräume, das Personal und die Geräte der Praxis. Dennoch führt jeder seine eigene Abrechnung und hat seine eigenen Patienten. Der Vorteil der Praxisgemeinschaft besteht unter anderem darin, dass man sich die Kosten untereinander teilen kann und somit einiges an Geld einspart. Außerdem kann man auch in einer Praxisgemeinschaft immer auf den Rat eines Kollegen oder einer Kollegin zurückgreifen und gegebenenfalls gemeinsam behandeln.

3. Gemeinschaftspraxis (BAG)

Die Gemeinschaftspraxis wird auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt. Der Unterschied zur Praxisgemeinschaft liegt darin, dass man sich nicht nur die Räumlichkeiten, die Geräte und das Personal teilt, sondern auch einen gemeinsamen Patientenstamm betreut. BAGs gelten somit auch bei der Abrechnung als eine wirtschaftliche Einheit. Lediglich in der Haftung sind die Mitglieder der BAG eigenständig.

4. Teilzulassung

In der Teilzulassung arbeitet man Teilzeit in der eigenen Praxis und hat auch nur einen halben Versorgungsauftrag. Die Präsenzzeit halbiert sich demnach dann zur vollen Arztstelle auf mindestens 12,5 Sprechstunden pro Woche. Wie man sich die weitere Zeit einteilt ist einem dann selbst überlassen. Entweder nutzt man die freie Zeit für Familie, Hobbys oder weitere Projekte, oder man ist zusätzlich Teilzeit in einem Krankenhaus angestellt.

5. Anstellung

Als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin ist man in einer Praxis, einem MVZ oder in einem Krankenhaus angestellt. Man arbeitet dann je nach Arbeitsvertrag für gewisse Stunden in der Praxis und erhält monatlich sein Gehalt. Eine Anstellung kann beispielsweise auch ein Weg in die eigenen Niederlassung sein. Die Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung ist nämlich rechtlich möglich.

6. Jobsharing

Beim Jobsharing teilt man sich mit einem Kollegen/einer Kollegin der selben Fachrichtung einen Arztsitz. Man behandelt also in den gleichen Räumen gemeinsam einen Patientenstamm. Vor allem wenn eine Praxisübernahme ansteht ist diese Form der Niederlassung eine gute Alternative. Ein Vorteil des Jobsharing ist auch, dass es hier möglich ist, in gesperrten Planungsbereichen tätig zu werden.

Die Stiftungs-Praxis

Wir als Stiftung bieten natürlich auch eine Hilfe für die Niederlassung an – unsere Stiftungs-Praxis. Liebevoll nennen wir sie auch unsere Niederlassungsfahrschule. Bei der Stiftungs-Praxis suchen wir gemeinsam passende Räumlichkeiten aus, richten die Praxis ein und erledigen alle bürokratischen Anmeldungen etc. Als Arzt/Ärztin ist man dann bei uns für circa zwei Jahre angestellt und kann sich seinen eigenen Patientenstamm aufbauen. In dieser Zeit kann man sich vollkommen auf das Arztsein konzentrieren und wir erledigen den Rest. Nach den zwei Jahren gibt es dann die Option die Praxis zu übernehmen. Aber keine Angst, wir bereiten dich natürlich auf alles vor. Während der Anstellung stehen wir jederzeit für alle Fragen zur Verfügung und bereiten euch auf die Selbstständigkeit mit Seminaren und vielem mehr vor.

Die Vorteile: kein finanzielles Risiko, modern ausgestattete und neue Praxis, Mitbestimmung in allen Bereichen

Förderung für die Niederlassung

Für die Niederlassung im ländlichen Raum Thüringens bietet auch das Sozialministerium eine Förderung in Höhe von bis zu 15.000€. Davon können dann beispielsweise medizinische Geräte, Einrichtung für die Praxis etc. gekauft werden. Wer die Praxis barrierefrei gestalten lässt, kann sich für diese Maßnahmen zusätzlich 5.000€ fördern lassen. Die Förderung ist auch möglich, wenn man beispielsweise zusammen mit einer Kollegin/einem Kollegen eine Praxis eröffnet. Die Förderung teilt sich dann hälftig auf. Die Förderrichtlinien und der Antrag sind bei uns auf der verlinkten Seite zu finden.

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.