Thüringen-Stipendium
Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen hat u. a. den Zweck, durch die Schaffung eines Thüringen-Stipendiums sowie weiterer Fördermaßnahmen junge Ärzt:innen an den Freistaat Thüringen zu binden und somit bedarfsbezogen die ambulante ärztliche Versorgung zu fördern.
Wer kann ein Thüringen-Stipendium beantragen?
1. Ärzt:innen in der Facharztweiterbildung im ambulanten und/oder stationären Weiterbildungsabschnitt, die ihren Facharzt in Deutschland und in folgenden Fachrichtungen absolvieren:
- Allgemeinmedizin
- Allgemeinchirurgie
- Innere Medizin
- Augenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Urologie
2. Ärzt:innen in der Facharztweiterbildung im ambulanten Weiterbildungsabschnitt, die ihren Facharzt in Deutschland und in folgenden Facharztrichtungen absolvieren:
- Kinder- und Jugendchirurgie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotheraphie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als einmalige Zuwendung an Ärzt:innen für den Zeitraum der Weiterbildung (während des ambulanten und/oder stationären bzw. nur während des ambulanten Weiterbildungsabschnitts) gewährt. Die Förderung beträgt 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle, bei Teilzeit erfolgt die Förderung anteilig. Der Förderungszeitraum beginnt mit dem darauf folgenden Monat nach Antragsstellung und endet mit dem Abschluss der Weiterbildung oder des ambulanten Abschnitts. Die maximal zulässige Förderungsdauer beträgt höchstens 60/72 Monate (gemäß Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen). Im Statut finden Sie alle weiteren Informationen zum Thüringen-Stipendium. Das Antragsformular und weitere zwei Anlagen befinden sich als Download im unteren grünen Abschnitt. Die für den Antrag benötigte Weiterbildungsbescheinigung (Anerkennung der Weiterbildungsabschnitte) stellt die Landesärztekammer Thüringen auf Antrag aus.
Es handelt sich hierbei seit 2021 bei der Einmalzahlung um keine steuerpflichtige Einnahme. Für die Versteuerung des Stipendiums dessen Anträge vor 2021 erfolgt sind, hat der Antragsteller selbst Sorge zu tragen. Unter der Rubrik Häufige Fragen geben wir hierzu weitere Hinweise.
Einige der Stipendien werden dank der freundlichen Unterstützung der AOK Plus gefördert.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Mit Erhalt der Förderung verpflichten sich Ärzt:innen nach Ende der Weiterbildung für mindestens 4 Jahre an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen teilzunehmen.
Mit freundlicher Unterstützung der:
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